Verträge schließen per E-Mail E-Mail, Fax, SMS oder Messenger: Das sollten Sie wissen

Stand: 06. August 2026

Um einen Vertrag abzuschließen, müssen sich zwei Vertragsparteien , also der Unternehmer und der Verbraucher:in, einigen. Klingt einfach, wirft in der Praxis aber oft Fragen auf: Reicht eine E-Mail? Braucht es eine Unterschrift? Die Verbraucherzentralen geben Antworten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Verträge lassen sich per E-Mail, Fax, SMS oder Messenger abschließen.
  • Ausnahmen sind zum Beispiel der Verbraucherdarlehensvertrag, der Fernunterrichtsvertrag oder Verträge mit gesetzlich vorgeschriebener notarieller Beurkundung, etwa der Grundstückskaufvertrag.
  • Ohne Schriftstück wird es im Streitfall schwieriger, den Vertrag zu beweisen.

Muss ich einen Vertrag unterschreiben, damit er gültig ist?

Wer ein Tablet kauft, einen Mobilfunkvertrag abschließt oder ein Hotelzimmer bucht, muss dafür grundsätzlich nichts unterschreiben. Ein Anruf, eine SMS oder ein ausgefülltes Onlineformular genügen meist völlig.

Trotzdem glauben viele Verbraucher:innen dennoch, ein  Vertrag ohne Unterschrift sei nicht wirksam. Das ist ein Irrtum.

Wie kommt ein Vertrag rechtlich zustande?

Um einen Vertrag abzuschließen, müssen sich zwei Vertragsparteien einig sein. Ein Vertragspartner macht ein Angebot, der andere nimmt es an – fertig ist der Vertrag. Auf welchem Weg diese Einigung erfolgt, ist hierbei nicht von Belang.

Möglich sind:

  • mündlich,
  • schriftlich,
  • durch bloßes Handeln,
  • in Textform, zum Beispiel per E-Mail, SMS und per Onlineformular.

Nur für einige Ausnahmen ist die Schriftform, also eine handschriftliche Unterschrift unter dem Vertrag, gesetzlich vorgeschrieben. 

Dazu gehören

  • Verbraucherdarlehensverträge
  • Fernunterrichtsverträge
  • Grundstückkäufe – hier ist sogar eine notariellen Beurkundung nötig.

Vertragsabschluss per E-Mail: Vorteile und Risiken

Digital Verträge abzuschließen ist bequem: Sie müssen nicht persönlich in ein Geschäft gehen oder auf die Post warten. Ein paar Klicks am Handy, Computer oder Laptop reichen.

Die Kehrseite: Gerade, weil es so schnell geht, prüfen viele ein Angebot nicht genau genug - und schließen am Ende einen Vertrag  ab, der sich als Fehlgriff entpuppt. Werbung und eine Flut an Angeboten und kleingedruckte Einschränkungen , besonders auf kleineren Displays, machen es nicht leichter.

Die gute Nachricht: Ging es zu schnell, hilft oft das 14-tägige Widerrufsrecht. Viele digital geschlossene Verträge lassen sich  ebenfalls digital – widerrufen.

Vertrag als Beweis: Warum Sie den Abschluss dokumentieren sollten

Auch wenn die Schriftform bei vielen Verträgen nicht vorgeschrieben ist: Schwarz auf Weiß hat Vorteile. Ein schriftlicher Vertrag gibt nicht nur einen besseren Überblick, sondern dient vor allem als Beweis -für den Abschluss selbst und für seinen Inhalt. Im Streitfall müssen Sie sich dann nicht auf Zeugen oder gespeicherte SMS oder E-Mails verlassen.

Tipp der Verbraucherzentralen:

Informieren Sie sich vor dem Abschluss umfassend über den Vertragsinhalt- und sichern Sie sich danach ab:

  • Speichern Sie den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder drucken Sie sie aus. 
  • Alternativ können Sie das Unternehmen bitten, Ihnen den Vertrag oder Vertragstext ausgedruckt per Brief zuzusenden oder 
  • Sie erstellen selbst Screenshots der Internetseiten. 
  • Bewahren Sie Faxbelege, Chatverläufe und E-Mails auf. 

So haben Sie im Zweifel einen Nachweis zur Hand, falls das Unternehmen später etwas anderes verlangt oder liefert als vereinbart.

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