Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Schwalm-Eder-Kreis
Die Gründe, warum Menschen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sind vielfältig. Die Folgen wiegen oft schwer, wenn Miete und Strom nicht mehr bezahlt werden können oder die Post ungeöffnet im Briefkasten bleibt.
In der Schuldner- und Insolvenzberatung in Fritzlar mit den Außenstellen Neukirchen und Gudensberg beraten wir Bürger des Schwalm-Eder-Kreises. Wir helfen Ihnen, wieder einen Überblick über Ihre finanziellen Angelegenheiten zu erlangen und diese zu ordnen.
Wir beraten Sie,
- wann die Bank dazu verpflichtet ist, Ihnen ein Konto einzurichten,
- wie ein Pfändungsschutzkonto funktioniert,
- welche Vollstreckungsmöglichkeiten es gibt und welche Rechte Sie dann haben,
- bei möglichen Verhandlungen mit Gläubigern und Inkassobüros.
Wir zeigen Ihnen Wege, Ihre Schuldenproblematik zu lösen. Bei Verhandlungen mit den Gläubigern unterstützen wir Sie. Sollte der Weg in die Verbraucherinsolvenz führen, begleiten wir Sie dabei umfassend.
Wir sind eine im Schwalm-Eder-Kreis anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Wir beraten Verbraucher aus Bad Zwesten, Borken, Edermünde, Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Jesberg, Neuental, Neukirchen, Niedenstein, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn und Wabern.
Die Beratung ist kostenfrei. Sie wird durch den Schwalm-Eder-Kreis und das Land Hessen gefördert.
Terminvereinbarung
Für die Vereinbarung eines Termins für ein Beratungsgespräch in Fritzlar, Gudensberg und Neukirchen können Sie uns montags, mittwochs und donnerstags von 9 Uhr bis 13 Uhr und dienstags von 14 Uhr bis 16 Uhr in der Schuldnerberatung in Fritzlar unter 05622 712 9000 anrufen.
Für die Erstellung einer P-Konto-Bescheinigung oder zur Übergabe Ihrer Unterlagen zur Fallbearbeitung rufen Sie uns bitte zu diesen telefonischen Beratungszeiten an. Wir können dann eine passende Vereinbarung treffen.
Vorbereitung des Termins
Bitte bringen Sie alle für die Beratung relevanten Unterlagen mit, zum Beispiel: eine Übersicht Ihrer Einnahmen und Ausgaben, Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheid, Verträge wie Kreditverträge, Unterlagen zu Ihren Schulden wie Mahnschreiben, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Kontoauszüge Ihres Girokontos.
Was wir Ihnen nicht bieten können
Wir können Sie nicht im Rahmen von Firmeninsolvenzen beraten. Daher können wir auch keine Schuldenregulierung in Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit vornehmen.
Die Schulden- und Insolvenzberatung wird gefördert vom Schwalm-Eder-Kreis und dem hessischen Sozialbudget
