Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Vortrag in Kooperation mit dem Generationentreff der Stadt Witzenhausen
Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen – unabhängig von Alter und Lebenssituation. Wer 18 Jahre oder älter ist, kann regeln, was in einer solchen Notlage zu tun ist.
In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung wird nur herangezogen, wenn die betreffende Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Mit einer Vorsorgevollmacht soll eine gesetzliche Betreuung nicht notwendig werden: Sie bestimmen, wer Sie gegenüber Ärztinnen und Ärzten, gegenüber Kranken- und Rentenversicherung und anderen Behörden vertreten und wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern soll.
Im Vortrag klären wir das Wichtigste rund um die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.













