Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Stand: 02. Oktober 2026

Vortrag in Kooperation mit dem Generationentreff der Stadt Witzenhausen

Di, 10. November 2026, 17:00 - 18:30
Vorsorge
Generationentreff, Industriestraße 3, 37213 Witzenhausen

Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen – unabhängig von Alter und Lebenssituation. Wer 18 Jahre oder älter ist, kann regeln, was in einer solchen Notlage zu tun ist.

In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung wird nur herangezogen, wenn die betreffende Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Mit einer Vorsorgevollmacht soll eine gesetzliche Betreuung nicht notwendig werden: Sie bestimmen, wer Sie gegenüber Ärztinnen und Ärzten, gegenüber Kranken- und Rentenversicherung und anderen Behörden vertreten und wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern soll.

Im Vortrag klären wir das Wichtigste rund um die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Adresse

Generationentreff
Industriestraße 3
37213Witzenhausen
Deutschland

Beratung & Angebote

Beratung zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ob durch Unfall, Alter oder Krankheit: Jeder Mensch kann in die Situation kommen, nicht mehr über sich selbst bestimmen zu können. Mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie heute dafür sorgen, dass Ihre Wünsche im Fall des Falles umgesetzt werden. Wir berate

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 45 Minuten
Kosten: 60 Euro
Beratungsart: Telefonische Beratung, Videoberatung, Persönlich vor Ort

Patientenberatung

Wir zeigen Ihnen, wie Sie im Gesundheitssystem den Überblick über Ihre Ansprüche behalten, wie Sie mit zu teuren Arztrechnungen umgehen und informieren Sie über Ihre Rechte als Patient.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 45 Minuten
Kosten: 60 Euro
Beratungsart: Telefonische Beratung, Videoberatung, Persönlich vor Ort