Finanz- und Verbraucherbildung in der Lehrkräftebildung verankern

Pressemitteilung vom 28. Oktober 2026

Verbraucherzentrale Hessen fordert, Finanz- und Verbraucherbildung als Querschnittsthema ins HLbG zu schreiben

Anlässlich der Anhörung im Kultuspolitischen Ausschuss zum Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz am 29. Oktober 2026 fordert die Verbraucherzentrale Hessen, Finanz- und Verbraucherbildung als Querschnittsthema in § 1 Abs. 3 des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) aufzunehmen.

„Junge Menschen brauchen verlässliche Orientierung bei Verträgen, Bezahlen, Verschuldung, digitalen Geschäftsmodellen und Altersvorsorge. Finanz- und Verbraucherbildung darf deshalb nicht vom Engagement einzelner Lehrkräfte abhängen. Sie muss Teil einer zeitgemäßen Lehrkräftebildung sein“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Eine entsprechende Verankerung im Gesetz würde dazu beitragen, dass Lehrkräfte die notwendigen Kompetenzen erwerben, um Finanz- und Verbraucherbildung fächerübergreifend und lebensnah zu vermitteln“, so Wendt.

Die Verbraucherzentrale sieht die Verankerung im Lehrkräftebildungsgesetz als wichtigen Schritt, um Finanz- und Verbraucherbildung an den Schulen dauerhaft, fächerübergreifend und für alle Schülerinnen und Schüler zu stärken.

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