Wir klagen für Sie!

Stand: 28. Juli 2026

Unsere Musterfeststellungsklagen

Aktuelles zu unseren Musterfeststellungsklagen

  • Stromio GmbH, jetzt Grünwelt Energie Gasversorgungsgesellschaft mbH: 
    Mit Urteil vom 18.6.2026 hat das Gericht die fristlosen Kündigungen der Stromlieferverträge zum 21. Dezember 2021 für unwirksam erklärt und ist damit der Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen gefolgt. Nachdem die Grünwelt Energie Gasversorgungsgesellschaft mbH, vormals: Stromio, keine Rechtsmittel eingelegt hat, haben Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, noch 6 Monate Zeit, ihre Ansprüche gegenüber der Grünwelt Energie Gasversorgungsgesellschaft mbH, vormals: Stromio, geltend zu machen. Diese 6 Monate laufen am 24. Januar 2027 ab. Was Sie jetzt tun sollten.
  • gas.de, jetzt Grünwelt Energie Gasversorgungsgesellschaft mbH: Am 18.12.2025 wurde die Musterfeststellungsklage gegen die Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Die mündliche Verhandlung wurde nun auf den 26.11.2026 terminiert. Wer sich der Klage anschließen möchte kann sich nun ins Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen. Eine Anleitung finden Sie in unserem Artikel Musterfeststellungsklage: Ins Klageregister eintragen

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