Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Muss ich online bestellte Ware in der Originalverpackung zurückschicken?

Stand:
So läuft es oft: Die Verpackung vom online bestellten Smartphone, Spielzeug oder Shirt wird aufgerissen - und direkt entsorgt. Problematisch ist das rechtlich nicht - denn auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.
Zwei Hände an einem Paket

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch ohne Originalverpackung darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.
  • Anders lautende Bedingungen z. B. in den AGB des Herstellers sind unwirksam.
  • Bei manchen Warengruppen kann das Widerrufsrecht erlöschen.
Off

So läuft es oft: Die Verpackung vom online bestellten Smartphone, Spielzeug oder Shirt wird aufgerissen - und direkt entsorgt. Problematisch ist das rechtlich nicht - denn auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.

Mit dem Recht zum Widerruf soll Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, das Gekaufte zu prüfen und sich bei Nichtgefallen vom Vertrag zu lösen. Ein solches Widerrufsrecht hängt von einem fristgerechten Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ab und darf darüber hinaus an keine weiteren als die gesetzlichen Bedingungen geknüpft oder eingeschränkt werden. Anders lautende Bedingungen eines Herstellers wie eben das Beharren auf die Originalverpackung, die mitunter z. B. in dessen AGB zu finden sein können, schränken die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Widerruf eines Onlinekaufs ein und sind damit unwirksam. In der Praxis sind solche Einschränkungen, wenngleich verschiedentlich bereits erfolgreich abgemahnt, leider häufiger zu beobachten.
 
Aber Achtung: Durch Entfernen der Originalverpackung kann das Widerrufsrecht bei manchen Warengruppen aber auch erlöschen - zum Beispiel bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, bei versiegelten CDs, DVDs oder Ähnlichem. Die Verpackung muss aber auch als Siegel erkennbar sein, eine Klarsichtfolie genügt nicht!

Trotz somit eindeutiger gesetzlicher Vorgabe ist es aber auch wegwerffreudigen Verbrauchern anzuraten, Verpackungen eine Weile aufzubewahren. Denn viele Händler bieten freiwillig mehr als das 14-tägige Widerrufsrecht. Sie gewähren ein Rückgaberecht, das oft weit über den gesetzlichen Standard hinausreicht. Dann kann es eine legitime Bedingung sein, die Ware original verpackt zurück zu fordern.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.