Nahrungsergänzungsmittel und ihre Vertriebswege

Stand: 02. Juli 2026

Nahrungsergänzungsmittel werden auf verschiedensten Vertriebswegen – Einzelhandel, Apotheken und Online-Shops im In- und Ausland, durch die Freundin oder einen Influencer - verkauft. Die Verbraucherzentrale informiert, worauf Sie beim Einkauf in den verschiedenen Verkaufsstätten achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verträge, die über Katalog, Telefon und Internet geschlossen werden, können gegenüber dem Anbieter in den meisten Fällen widerrufen werden. Die Frist dafür beträgt 14 Tage. Vorsicht bei Rücksendeadressen im Ausland, das kann teuer werden.
  • Vorsicht bei Produkten mit unbekannten Zutaten, die exklusiv nur über das Internet, Facebook, Instagram, Tiktok oder WhatsApp angeboten werden!
  • Die Verbraucherzentralen halten den Direktvertrieb im Freundes- und Verwandtenkreis zu Hause für problematisch, weil hier eine rationale Überlegung zur Notwendigkeit derartiger Produkte nur schwer möglich ist.
  • Der Verkauf oder die Vermittlung von Nahrungsergänzungsmitteln in Arztpraxen ist während der Sprechzeiten grundsätzlich nicht gestattet.

Was Sie allgemein vor dem Kauf von Nahrungsergänzungsmittel bedenken sollten, haben wir für Sie in "Nahrungsergänzungsmittel - ja oder nein" zusammengestellt.

Die Ergebnisse repräsentativer Befragungen zur Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln sowie Zahlen zur Marktbedeutung dieser Lebensmittelkategorie finden Sie in einem eigenen Beitrag.

Nahrungsergänzungsmittel: Einkaufen vor Ort

In Supermärkten, Drogerien, Apotheken, Sportstudios, manchmal sogar Arztpraxen und Reha-Kliniken finden sich zahllose Nahrungsergänzungsmittel im Verkauf. Was ist, wenn einem das Produkt dann doch nicht gefällt? Was Sie vor dem Einkauf vor Ort bedenken sollten und welche Rechte Sie haben, finden Sie im Artikel "Was gilt es beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln vor Ort zu beachten?"

Nahrungsergänzungsmitteleinkauf im Fernabsatz

Wenn Sie Nahrungsergänzungsmittel nicht vor Ort kaufen, sondern per Telefon, Katalog, Online-Shop oder auf einem Internetmarktplatz kaufen, gelten etwas andere Regeln mit einem erweiterten Verbraucherschutz.

Unter Fernabsatz versteht man den Produktverkauf von einem Unternehmer an Verbraucher:innen, bei dem die Vertragsparteien für die Verhandlungen und den Abschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (wie Internet, Telefon oder E-Mail) nutzen.

Welche zusätzlichen Rechte Sie dadurch haben, finden Sie im Beitrag "Was gilt es beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln am Telefon, per Katalog oder im Internet zu beachten?"

Nahrungsergänzungsmittel und Influencerwerbung

Influencer:innen mit hohen Followerzahlen, aber auch immer mehr Showgrößen oder (ehemalige) Spitzensportler:innen werben auf ihren Kanälen, in ihren Posts oder auch in ihren Podcasts für Produkte, oft auch für (teure) Nahrungsergänzungsmittel. Und nicht immer ist das als Werbung erkennbar, obwohl es dazu klare rechtliche Vorschriften gibt. Mehr dazu finden Sie bei uns im Artikel "Werbung für Nahrungsergänzungsmittel durch Influencer:innen".

Unsere Angebote zum Thema

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Wir beraten Sie zu Kaufverträgen, Verträgen für Handwerk oder Dienstleistungen und zum Reiserecht. Wir klären über irreführende Werbeversprechen auf.

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