Mehr Klarheit bei Garantie und Gewährleistung?
Verbraucherzentrale Hessen informiert über neue EU-Label

Ab dem 27. September 2026 müssen Verkäufer mit einem einheitlichen Label über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Neben diesem Gewährleistungslabel wird es noch ein Garantielabel geben. Verbraucher sollen so ihre Rechte gegenüber Verkäufer und Hersteller besser kennen und durchsetzen können, wenn sich bei einem gekauften Produkt ein Defekt zeigt.
Bisher herrschte bei Verbrauchern viel Unklarheit über die Begriffe Gewährleistung und Garantie. Teilweise nutzten Verkäufer dies gezielt aus, zum Beispiel wenn sie bei Defekten pauschal auf den Hersteller verwiesen. Die neuen Label sollen nun für mehr Klarheit sorgen. Während die Gewährleistung ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. „Die neuen EU-Labels sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie machen erstmals auf einen Blick sichtbar, dass die gesetzliche Mängelhaftung unabhängig von einer freiwilligen Garantie besteht“, so Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Gewährleistungslabel informiert auch über kostenfreie Reparatur
Das Gewährleistungslabel klärt über die wichtigsten Aspekte der Gewährleistungsrechte auf, etwa über die Mindestdauer von zwei Jahren sowie über die Möglichkeit, zwischen der kostenfreien Reparatur und der kostenfreien Ersatzlieferung der Ware zu wählen. In bestimmten Fällen kommt auch eine Preisminderung oder Kaufpreiserstat-tung in Betracht. Die Informationspflichten gelten bei Online-Käufen ebenso wie im stationären Handel und bei sonstigen Vertriebsformen. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Lebens, die bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden, beispielsweise der Erwerb von Lebensmitteln im Laden.
Das neue Label macht vor allem auch deutlich, dass es grundsätzlich der Verkäufer ist, der für die Erfüllung der Gewährleistungsrechte zuständig ist. „Wir hoffen, dass das neue EU-Label in der Praxis dazu beitragen wird, Verkäufer wieder stärker an ihre Verantwortung für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu erinnern und die Durchsetzung dieser Rechte für Verbraucher zu erleichtern“, so Lassek. „Denn in der Praxis erleben wir es leider tagtäglich, dass Verbraucher immer wieder mit Aussagen konfrontiert werden wie: ‚Wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller, Sie haben noch Garantie.‘ Gerade hier kann das EU-Label einen echten Aufklärungseffekt haben.“
Garantielabel schützt gesamte Ware – “GARAN“ ist aber kein Qualitätssiegel
Neben dem neuen Gewährleistungslabel gibt es jetzt auch ein neues Garantielabel – das GARAN-Zeichen. Damit informiert der Hersteller über eine freiwillige Garantie. Wer das GARAN-Zeichen sieht, kann davon ausgehen, dass der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt übernommen hat. Sie darf keine zusätzlichen Kosten verursachen. Falls eine Garantie gewährt wird, besteht sie zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und darf dieses nicht einschränken.
„Was diese Garantie im konkreten Fall leistet, steht jedoch erst in den Garantiebedingungen. Diese sollen über einen QR-Code als festen Bestandteil des Labels leicht zugänglich gemacht werden. Genaues Hinschauen ist also weiterhin angesagt. „Das Zeichen ist aus unserer Sicht ein recht guter Wegweiser, auf der anderen Seite aber auch kein Freifahrtschein für die Produktqualität“, meint Lassek. „Es kann tatsächlich einen Mehrwert schaffen, weil es eine Information sichtbar macht, die bisher in der Werbung sehr unterschiedlich und teilweise missverständlich dargestellt wurde: Wie lange übernimmt der Hersteller freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie für das komplette Produkt?“
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