Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Stand: 31. Januar 2025

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Parship hält seine Kund:innen nach Ansicht des vzbv unzulässig in langfristigen Verträgen.
  • Der vzbv hält die AGB-Klauseln zur Vertragsverlängerung für unwirksam. Nutzer:innen können den Vertrag nach dessen Ansicht außerdem  jederzeit fristlos kündigen.
  • Betroffene könnten Anspruch auf Erstattungen in Höhe von teils hunderten Euro haben.
  • Das Oberlandesgericht Hamburg gab der Klage teilweise statt. Endgültig wird der BGH entscheiden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg eine Musterfeststellungsklage gegen die Online-Partnerbörse Parship erhoben. Begründung: Das Unternehmen versuche, seine Kund:innen in unzulässiger Weise langfristig in kostspieligen Verträgen zu halten.

Der vzbv hält die Klauseln zur Vertragsverlängerung für unwirksam. Die Klage soll Kund:innen helfen, teure Mitgliedschaften zu beenden und Beiträge, die zu Unrecht erhoben wurden, zurückzufordern.

In seinem Urteil vom 26. Oktober 2023 gab das OLG Hamburg der Klage teilweise statt. Unzulässig seien die bis Februar 2022 verwendeten Klauseln, nach denen sich 6- und 12-Monatsverträge um ein Jahr verlängerten, wenn die Nutzer:innen nicht spätestens 12 Wochen vorher kündigten.

Ein fristloses Kündigungsrecht lehnte das Gericht ab. Für dieses und  weitere Ziele der Klage kämpft der vzbv nun vor dem Bundesgerichtshof. Dieser wird am 17. Juli 2025 über die Klage verhandeln.

Schon im Oktober 2020 hatte der Europäische Gerichtshof im Fall Parship geurteilt, dass hohe Zahlungen bei einem rechtzeitigen Widerruf nicht rechtens sind. Wer seinen Vertrag fristgerecht widerruft, muss nicht teils Hunderte Euro Wertersatz zahlen.

Kostenloser News-Alert

Weitere Informationen zur Klage finden Sie beim vzbv auf dieser Seite. Dort können Sie auch einen News-Alert abonnieren, mit dem Sie der vzbv über die nächsten Schritte auf Stand hält.

Unsere Angebote zum Thema

Mietrechtsberatung

Der Vermieter möchte die Miete erhöhen oder die Nebenkostenabrechnung ist viel zu hoch? Bei Ärger mit dem Vermieter bieten wir fachkundigen Rat durch Experten des Mieterbundes.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 15 Minuten
Kosten: 30 Euro
Beratungsart: Telefonische Beratung

Beratung zu Telefon und Internet

Ist Ihre Telefonrechnung völlig überhöht? Das Handy schon ewig in Reparatur? Oder Sie möchten den Anbieter wechseln und kommen aus Ihrem Vertrag nicht heraus? Egal, welches Problem – wir bieten anbieterunabhängige Informationen und eine persönliche Rechtsberatung.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 30 Minuten
Kosten: 30 Euro
Beratungsart: Telefonische Beratung, Videoberatung, Persönlich vor Ort

Allgemeine Verbraucherrechtsberatung

Wir beraten Sie zu Kaufverträgen, Verträgen für Handwerk oder Dienstleistungen und zum Reiserecht. Wir klären über irreführende Werbeversprechen auf.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 30 Minuten
Kosten: 30 Euro
Beratungsart: Telefonische Beratung, Videoberatung, Persönlich vor Ort