Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Datenleck bei Air France und KLM: Kundendaten betroffen

Stand:
Bei einem Cyberangriff auf einen externen Dienstleister von Air France und KLM sind personenbezogene Daten zahlreicher Kund:innen abgegriffen worden. Was Betroffene darüber wissen sollten und ob bei einem Datenleck Schadenersatz zusteht, lesen Sie in diesem Beitrag.
Flugzeuge von Air France und KLM

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch ein Datenleck bei einem Drittanbieter von Air France und KLM wurden personenbezogene Daten von Kund:innen entwendet.
  • Betroffene sollten in nächster Zeit besonders vorsichtig sein, wenn sie verdächtige E-Mails, SMS oder Anrufe erhalten.
  • Prüfen Sie, ob Ihnen unter Umständen Schadenersatz zusteht.
On

Air-France/KLM-Datenleck: Welche Daten sind betroffen?

Das Datenleck betrifft ein Kundendienstsystem, das von einem externen Anbieter betrieben wird. Über diesen Angriff sind nach aktuellen Erkenntnissen unter anderem folgende Daten abgegriffen worden:

  • vollständiger Name,
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • Mitgliedsnummer und Status im Vielfliegerprogramm „Flying Blue“,
  • Betreffzeilen von Serviceanfragen.

Laut den Airlines nicht betroffen sind: Passwörter, Reisedaten, Vielfliegermeilen, Pass- oder Kreditkartendaten.

Ich bin betroffen vom Datenklau: Was kann ich jetzt tun?

Ihre persönlichen Daten könnten für gezielte Phishing-Versuche oder betrügerische Anrufe genutzt werden. Seien Sie daher in der nächsten Zeit besonders aufmerksam bei unerwarteten Kontaktaufnahmen.

  • Öffnen Sie keine E-Mails, die Ihnen ungewöhnlich oder zweifelhaft vorkommen.
  • Klicken Sie nicht auf Links in verdächtigen E-Mails oder SMS.
  • Öffnen Sie keine Anhänge von unbekannten Absendern.
  • Ändern Sie sicherheitshalber Passwörter bei relevanten Konten – am besten mit individuellen, starken Kennwörtern.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen. Melden Sie verdächtige Abbuchungen umgehend Ihrer Bank.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihnen Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Dafür können Sie das kostenlose Online-Tool der Verbraucherzentralen nutzen.

Tipps zur Datensparsamkeit: Wie kann ich meine Kundendaten generell schützen?

Allgemein gilt: Je weniger persönliche Daten Sie preisgeben, desto geringer ist das Risiko bei einem Datenleck.

  • Überlegen Sie bei jeder Eingabe, welche Daten wirklich notwendig sind.
  • Geben Sie nur die Pflichtangaben an, zum Beispiel für eine Bestellung Name und Lieferadresse – weitere Angaben wie Geburtsdatum sind oft nicht nötig.
  • Verwenden Sie, wo möglich, ein Pseudonym.
  • Widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Daten für Werbung oder Profilbildung.
  • Übertragen Sie sensible Daten wie Bank- oder Kreditkartendetails nur über gesicherte Verbindungen („https“ in der Adresszeile, erkennbar am Schloss-Symbol).
Ein Mann und eine Frau sitzen vor einem Laptop, auf dem Bildschirm die Seite des Bundesjustizamts

Klage gegen Stromio: Ins Klageregister eintragen

Sie wollen sich an der Musterfeststellungsklage gegen Stromio, den Geschäftsführer sowie den Mutterkonzern beteiligen? Dann müssen Sie sich ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Wir zeigen, wie das geht, und stellen einen Mustertext für Ihre Begründung zur Verfügung.
Die nächsten Schritte: Ein Kalender, farbige Pins markieren einzelne Tage

Klage gegen Stromio: Das sind unsere nächsten Schritte

Bei einer Musterfeststellungsklage zieht ein Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen für viele Betroffene gleichzeitig vor Gericht. Von dem erstrittenen Urteil oder dem erzielten Vergleich profitieren dann alle, die sich an der Klage beteiligt haben, gleichermaßen.
Jemand erklärt etwas, im Hintergrund schemenhaft sitzendes Publikum

Klage gegen Stromio: Das sind Ihre Vorteile

Lesen sie hier, welche Vorteile es haben kann, wenn Sie sich unserer Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH anschließen.