Musterfeststellungsklage gegen Stromio

Stand: 18. Juni 2026

Die Verbraucherzentrale Hessen klagt gegen die Stromio GmbH

Darum geht es

Die Stromio GmbH hat in den letzten Wochen des Jahres 2021 die Belieferung ihrer Kunden eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt. Diese Kündigungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das wollen wir mit unserer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen lassen.

Betroffene aus ganz Deutschland erhalten damit eine rechtliche Grundlage, um die finanziellen Schäden, die durch die teurere Grundversorgung entstanden sind, geltend zu machen.

Die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH wurde am 10. Mai 2022 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Anfang 2025 wurde diese Klage erweitert auf den Geschäftsführer persönlich sowie den Mutterkonzern, um die Chancen einer Entschädigungszahlung zu erhöhen. 

Die von Stromio angebotenen Vergleichsverhandlungen scheiterten: Stromio bot einen unverhältnismäßig niedrigen Schadensersatzbetrag an und wollte formale Hürden für die Schadensregulierung aufbauen. 

Mit Urteil vom 18.6.2026 hat das Gericht die fristlosen Kündigungen der Stromlieferverträge zum 21. Dezember 2021 für unwirksam erklärt und ist damit der Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen gefolgt. Sollten hier keine Rechtsmittel eingelegt werden, haben Verbraucherinnen und Verbraucher  noch sechs Monate Zeit, ihre Ansprüche gegenüber der Stromio GmbH geltend zu machen.

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Video, Podcast und weitere Informationen

Erklärvideo zu Musterfeststellungsklagen

Die Musterfeststellungsklage in 30 Sekunden erklärt: Ein Video des Verbraucherzentrale Bundesverbands erläutert, wie sie funktioniert.

Unter Strom: Wir klagen gegen Stromio

Wir starten unsere erste Musterfeststellungsklage. Kai spricht mit der Leiterin der Rechtsdurchsetzung, Kerstin Wolf, über die Details.

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