Unter Strom: Wir klagen gegen Stromio

Stand: 16. Mai 2022

Die Verbraucherzentrale Hessen startet ihre erste Musterfeststellungsklage. Es geht um rückwirkende Kündigungen durch das Unternehmen Stromio. Kai spricht mit der Leiterin der Rechtsdurchsetzung, Kerstin Wolf, über die Details der Klage.

Ende 2021 beendet die Stromio GmbH plötzlich unzählige Stromlieferverträge. Davon unterrichtet Stromio seine Kundschaft sogar nur rückwirkend. Die Verbraucherzentrale Hessen hält ein solches Vorgehen für rechtswidrig. Mit unserer Musterfeststellungsklage (MFK) wollen wir unsere Ansicht gerichtlich bestätigen lassen. Das soll euch dabei helfen, Schadensersatz von Stromio zu erhalten.

Denn Verträge sind nun einmal einzuhalten. Das hätte euch Stromio und jedes andere Unternehmen sicher auch gesagt, wenn ihr vor Ende der Laufzeit einfach spontan kündigen würdet. Daran ändern auch „Preisexplosionen“ nichts, auf die sich Stromio berief. Wir fanden: So geht’s nicht. Nach intensiver Prüfung starten wir nun mit unserer ersten Musterfeststellungsklage.

Für diesen besonderen Anlass hat Kai im Podcast Kerstin Wolf zu Gast. Sie ist Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale Hessen und leitet die Rechtsdurchsetzung. Sie hat also bei dieser Musterfeststellungsklage die Fäden in der Hand und darf uns ein paar der zahlreichen Fragen beantworten, die sich nun stellen.


Hier könnt ihr die Podcastfolge hören: 

Ihr Browser unterstützt das Abspielen leider nicht. Sie können den Podcast hier herunterladen: https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/sites/default/files/2025-01/podcast-schokobroetchen-pizzareste-gefahren-der-vorkasse.mp3


Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema

 

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