Musterfeststellungsklage: Das sind unsere nächsten Schritte

Stand: 09. Februar 2026

Bei einer Musterfeststellungsklage zieht ein Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen für viele Betroffene gleichzeitig vor Gericht. Von dem erstrittenen Urteil oder dem erzielten Vergleich profitieren alle, die sich an der Klage beteiligt haben, gleichermaßen.

Individuelle Ansprüche auf Schadensersatz können dann im Anschluss leichter durchgesetzt werden, weil nur noch die Höhe des Anspruchs begründet werden muss. 

Normalerweise werden Gerichtsverfahren in Deutschland einzeln geführt: Frau X klagt gegen Unternehmen Z. Ein Urteil gilt dann allerdings nur für Frau X. Herr Y muss möglicherweise selbst noch vor Gericht ziehen, um seine Rechte geltend zu machen. Mit der Musterfeststellungsklage lassen sich verschiedene gleiche Fälle zusammenfassen. Frau X und Herr Y können sich dann gemeinsam mit anderen an der Klage beteiligen. Das Kostenrisiko übernimmt der Verband, hier die Verbraucherzentrale Hessen. 

Für unsere Musterfeststellungsklagen haben wir zahlreiche Einzelfälle gesammelt. Eine Auswahl davon haben wir in einer ausführlichen Klageschrift dem zuständigen Gericht geschildert. Das Gericht prüft dann einige formelle Dinge, darunter, ob es genügend gleiche Fälle gibt. Es stellt die Klage an das beklagte Unternehmen zu und veranlasst 14 Tage nach Zustellung der Musterfeststellungsklage deren öffentliche Bekanntmachung im Klageregister.

Das Klageregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Dort können sich über ein Online-Formular alle Verbraucherinnen und Verbraucher aus ganz Deutschland eintragen, die von den Zielen der Klage profitieren möchten. 

Wichtig: Bitte senden Sie keine Vertragsunterlagen an uns!

Wenn Sie uns Ihre Unterlagen zusenden, bedeutet das nicht, dass Sie ins Klageregister eingetragen werden. Sie können sich nur selbst ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen, sobald dieses für die jeweilige Klage eröffnet ist.

Sie sollten aber schon frühzeitig Ihren finanziellen Schaden dokumentieren. Wie das geht, lesen Sie im Artikel Musterfeststellungsklage: Das brauchen Sie für Ihre Schadensersatzansprüche.

Wenn rechtzeitig mindestens 50 Einträge im Klageregister vorliegen, findet bei Gericht eine mündliche Verhandlung statt. Dort werden die juristischen Fragen geklärt. Anschließend kommt es entweder zu einem Vergleich oder zu einem Urteil. Der Vergleich hat den Vorteil, dass Betroffene schneller zu ihrem Recht kommen. Denn gegen ein Urteil kann noch ein Rechtsmittel eingelegt werden, hier die Revision. 

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